Rechtsprechung
OVG Hamburg, 26.01.1995 - Bf II 44/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Hamburg, 23.08.2021 - 9 K 1327/20
Zur Rechtmäßigkeit der Gebühren und Auslagen, insbesondere des …
Das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen der Leistung auf der einen und der hierfür erhobenen Gebühr auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.1.1995, Bf II 44/92, juris Rn. 29 f.). - VG Hamburg, 19.07.2022 - 11 K 1620/21
Erfolglose Klage gegen einen Gebührenbescheid über die Kosten der Unterbringung …
Die Tagespauschale verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder das hieraus abzuleitende Äquivalenzprinzip (vgl. hierzu OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.1995, Bf II 44/92, juris Rn. 29 f.). - VG Hamburg, 22.12.2008 - 15 K 656/07
Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsnormen für die Lernmittelverordnung; …
Bei diesem Grundsatz handelt es sich um eine auf das Gebührenrecht bezogene Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 3 Abs. 1 HV abzuleitenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ( OVG Hamburg, Urteil vom 26.1.1995, Bf II 44/92, Juris Rn. 29 ).